Kompetenzen

Rechtsgebiete / Tätigkeitsbereiche


Überwiegend bin ich in folgenden Rechtsgebieten tätig: Familienrecht, Erbrecht, Steuerrecht, Straßenverkehrsrecht, allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Schadensrecht und Strafrecht.

Aber auch in anderen Bereichen kann ich Sie beraten und vertreten. Sprechen Sie mich bitte einfach darauf an!

Nachfolgend finden Sie ein paar hilfreiche Hinweise für verschiedene Situationen im Familienrecht (Trennung), im Straßenverkehrsrecht (Verkehrsunfall) und im Strafrecht (Ordnungswidrigkeit oder Straftat).


Wie verhalte ich mich richtig im Falle einer Trennung von meinem/r Ehepartner/in?

Was ist im Rahmen einer Trennung von meinem/r Ehepartner/in zu veranlassen?

Wie komme ich bei einer anstehenden Trennung zu meinem Recht?

  1. Auch wenn es in diesen emotional angespannten Zeit schwerfällt, versuchen Sie unbedingt sachlich zu bleiben.
  2. Vermeiden Sie auf jeden Fall jegliche Art von körperlicher Gewalt oder Drohungen gegenüber Ihrem/r Partner/in. Vermeiden Sie unbedingt auch sogenannte „Ausraster“.
  3. Soweit Sie Kinder haben, versuchen Sie unbedingt, diese aus Ihrem Trennungskonflikt herauszuhalten.
  4. Sollten Sie der- oder diejenige sein, der oder die zunächst die eheliche Wohnung verlässt, so nehmen Sie Ihre persönlichen Gegenstände mit, insbesondere auch Ihre persönlichen Unterlagen und Urkunden.
  5. Lassen Sie sich baldmöglichst über Ihre Rechte und den Ablauf eines Trennungs- und Scheidungsverfahrens anwaltlich beraten. Bedenken Sie hierbei: Unterhaltsansprüche können nicht rückwirkend geltend gemacht werden und ein falsches Verhalten im Rahmen der Trennung kann Sie um Ihre Rechte bringen.
  6. Sollte Ihr/e Partner/in gewalttätig werden, rufen Sie die Polizei und suchen Sie im Falle körperlicher Verletzungen sofort einen Arzt oder die Notaufnahme des nächstgelegenen Krankenhauses auf, um die Verletzungen behandeln und - für spätere Beweiszwecke - dokumentieren zu lassen. Spätestens jetzt sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, damit die möglichen rechtlichen Schritte im Sinne des Gewaltschutzgesetzes (z. B. Zuweisung der ehelichen Wohnung, Kontaktaufnahmeverbot und/oder Abstandsgebot durch den/die gewalttätige/n Ex-Partner/in, Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung durch den/die Ex-Partner/in etc.) eingeleitet werden können. Bedenken Sie hierbei bitte, dass gerichtliche Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz zeitnah nach der Tat erfolgen müssen.

Was ist nach einem Verkehrsunfall zu veranlassen?

  1. Rufen Sie die Polizei zur Unfallaufnahme des Verkehrsunfalles.
  2. Bei körperlichen Beschwerden oder bei Verletzungen gehen Sie gleich zum Arzt oder in die Notfallaufnahme des nächstgelegenen Krankenhauses. Nur hierdurch können mögliche Verletzungen zeitnah festgestellt, behandelt und dokumentiert werden. Es ist wichtig, diesen Gang sofort nach dem Unfall vorzunehmen, um die Kausalität zwischen Unfall und Verletzung nachweisen zu können.
  3. Lassen Sie Ihr Fahrzeug ab einer grob selbst abgeschätzten Schadenhöhe von mehr als € 1.000,00 durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachten und die Schadenhöhe feststellen. Hierdurch wird der Fahrzeugschaden objektiv dokumentiert und der Sachverständige kann auch gleich die Reparaturdauer oder die Wiederbeschaffungsdauer feststellen sowie den täglichen Nutzungsausfallschaden. Die Kosten des Sachverständigen sind Ihnen im Falle des Unverschuldens Ihrerseits von dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen.
  4. Lassen Sie sich zeitnah durch eine/n Rechtsanwalt/in vertreten. Verschwenden Sie nicht Ihre gute Zeit damit, dem Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung hinterherzurennen. Hierdurch können zu Unrecht geltend gemachte Ansprüche des Unfallgegners abgewiesen werden und es können Ihre eigenen berechtigten Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung sind Ihnen im Falle des Unverschuldens Ihrerseits von dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen.
  5. Vermeiden Sie es, „gut gemeinte“ Abgeltungsklauseln der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung zu unterzeichnen, um angeblich „schnell“ zu Ihrem Geld zu kommen. Denn diese sind bindend und Sie verzichten womöglich auf die Ihnen weiterhin zustehende Ansprüche.
Unfallauto

Ich werde von der Polizei, der Amtsanwaltschaft oder der Staatsanwaltschaft einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat beschuldigt. Wie verhalte ich mich richtig?

  1. Auch wenn es in dieser emotional angespannten Situation schwerfällt, versuchen Sie unbedingt, sachlich zu bleiben.
  2. Leisten Sie keinen Widerstand gegen die Polizeibeamten und folgen Sie deren Anweisungen. Die Polizeibeamten dürfen diese nötigenfalls auch mit körperlicher Gewalt durchsetzen.
  3. Geben Sie auf Anfrage Ihre Personalien an: Name, Vorname, Staatsbürgerschaft, Wohnort, Geburtstag und Geburtsort.
  4. Weisen Sie sich durch Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass oder als ausländischer Mitbürger gegebenenfalls durch Ihr Legitimationspapier von der Ausländerbehörde aus. Zeigen Sie jedoch nicht Ihren Führerschein vor, denn dieser könnte im Falle einer Verkehrsstraftat sofort eingezogen werden.
  5. Fordern Sie grundsätzlich für alle Maßnahmen, die die Ermittlungsbehörden durchführen wollen, in sachlicher Art und Weise einen richterlichen Beschluss ein. Sollten die Ermittlungsbeamten die Maßnahme gleichwohl ohne richterlichen Beschluss durchführen wollen, widersprechen Sie der Maßnahme, lassen Sie aber die Ermittlungsbeamten die gewollte Maßnahme ohne Gegenwehr durchführen.
  6. Sobald es im Rahmen einer Vernehmung „zur Sache kommt“, berufen Sie sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht. Sie müssen dies nicht begründen! Es ist Ihr gutes Recht, sich nicht um Kopf und Kragen zu reden; Sie dürfen sich grundlos auf Ihr Aussageverweigerungsrecht berufen und dies ist zu akzeptieren. Sagen Sie nur: „Ich mache hiermit von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.“ Dies darf auch später niemals gegen Sie verwendet werden.
  7. Ein häufiger Tick der Ermittlungsbehörden ist es, Sie zunächst als „Zeugen“ vernehmen zu wollen. Hier müssten Sie als Zeuge theoretisch aussagen. Dies wird Ihnen auch der/die Ermittlungsbeamte/in sagen. Aber hier gilt: Sie brauchen sich auch als Zeuge nicht selbst zu belasten. Nutzen Sie dies und erklären Sie gegenüber dem/der Ermittlungsbeamten/in, dass Sie sich nicht selbst belasten müssen, und dass Sie deshalb von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Dies ist kein „Geständnis“, sondern es ist Ihr gutes Recht von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, wenn Sie sich selbst belasten könnten.
  8. Suchen Sie danach so bald als möglich anwaltliche Hilfe. Sollten Sie von der Polizei in Gewahrsam gehalten werden oder gar in Untersuchungshaft kommen, rufen Sie einen Anwalt an oder lassen Sie von einem Angehörigen einen Anwalt herbeirufen.
  9. Die anwaltliche Vertretung ist in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren oder in einem Strafverfahren von Beginn an besonders wichtig. Denn der Anwalt kann sich schützend vor Sie stellen, kann Akteneinsicht anfordern, kann mit den Ermittlungsbehörden den Sachstand in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht erörtern und kann mit Bedacht Erklärungen für Sie abgeben oder aber dies auch unterlassen. Schweigen ist hier oftmals (nicht immer) die beste Verteidigung. Denn häufig brauchen die Ermittlungsbehörden Ihre Angaben, um weiter zu kommen. Hier kann nur ein Anwalt in Abwägung der juristischen Einzelheiten beurteilen, ob und wenn ja, welche Angaben gemacht werden.
  10. Und denken Sie immer daran: „Tatort“, „Law and order" und andere Krimi- und Anwaltsserien sind Fernsehen, die Realität läuft anders.